Bundesrecht sagt, dass es verboten ist
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz regelt die Grundlage. Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 KrWG dürfen Abfälle nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert oder abgelagert werden.
Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Abs. 1 Nr. 2 KrWG. Das gilt für Hausmüll genauso wie für Sperrmüll, und es gilt auch dann, wenn der Müll auf einem Privatgrundstück landet.
Landesrecht sagt, was es kostet
Und genau hier wird es unübersichtlich. Die konkrete Höhe legen die Bundesländer in ihren eigenen Bußgeldkatalogen fest, es gibt also sechzehn verschiedene Maßstäbe. Bundesweit bewegen sich die Beträge etwa zwischen 50 und 10.000 Euro.
Wie groß der Unterschied ist, zeigen zwei Beispiele aus demselben Land: In Nordrhein-Westfalen kostet ein weggeworfener Pappteller 10 bis 25 Euro. In Niedersachsen kostet das illegale Entsorgen von fünf oder mehr Autoreifen 1.000 bis 25.000 Euro.
Deshalb sind die Zahlen, die man online findet, so widersprüchlich: Sie stimmen meistens, nur eben für ein anderes Bundesland. Wenn du eine belastbare Zahl brauchst, ist der Bußgeldkatalog deines Landes die einzige verlässliche Quelle.
Wann es keine Ordnungswidrigkeit mehr ist
Bei gefährlichen Abfällen oder größeren Mengen kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden, mit entsprechend anderen Folgen als einem Bußgeld.
Praktisch heißt das: Fässer, Altöl, Asbest, Chemikalien oder eine ganze Lkw-Ladung sind eine andere Kategorie als ein Sofa am Straßenrand. Wenn du so etwas findest, fass nichts an und melde es als das, was es ist.
Sperrmüll gehört nicht einfach an die Straße
Das ist der häufigste Irrtum im Alltag. Sperrmüll darf nicht ohne Weiteres an die Straße gestellt werden: Entweder gibt es feste Abholtermine, oder die Abholung muss beim Entsorgungsbetrieb beantragt werden.
Ob das etwas kostet, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt. Oft lässt sich Sperrmüll auch gegen eine geringe Gebühr direkt beim Entsorgungsbetrieb abgeben, und das ist meist der schnellste Weg.
Ein Schrank, der ohne Termin an der Straße steht, ist keine Sperrmüllabholung, sondern eine illegale Ablagerung.
An wen du es meldest
- An das Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde, das für Ordnungswidrigkeiten zuständig ist
- An die untere Abfallbehörde bei größeren Mengen oder gewerblichem Müll
- An die Polizei, wenn du eine Ablagerung beobachtest oder ein Kennzeichen hast
- Bei Gefahr, also austretenden Flüssigkeiten, Fässern, Asbest oder Feuer, an die 112 und nicht per Formular
Was in eine brauchbare Meldung gehört
- Genauer Ort, am besten mit Koordinaten. Im Wald oder am Feldweg hilft eine Adresse nicht weiter
- Zwei Fotos: eines nah genug, um zu erkennen, was für Abfall es ist, eines weit genug, um die Stelle wiederzufinden
- Art des Abfalls: Bauschutt, Reifen, Sperrmüll, Grünschnitt, Fässer, Asbestplatten. Davon hängen Zuständigkeit und Bußgeldrahmen ab
- Ungefähre Menge, mit etwas Sichtbarem als Größenvergleich
- Datum, und seit wann die Stelle betroffen ist, falls du das weißt
- Sichtbare Hinweise auf die Herkunft, etwa Lieferscheine oder Firmenaufdrucke. Wühl aber nicht im Müll
Warum eine öffentliche Spur hilft
Eine geräumte Müllkippe kommt an derselben Stelle erstaunlich zuverlässig zurück. Solche Orte wiederholen sich aus strukturellen Gründen: mit dem Auto erreichbar, nachts nicht einsehbar, weit weg vom Wertstoffhof.
Eine einzelne Meldung bringt eine Räumung. Eine datierte, bebilderte Historie derselben Stelle ist etwas anderes: Sie ist das Argument für eine Schranke, eine Kamera, ein Schild oder einen näheren Wertstoffhof. In CleanSpot behält jede Meldung Foto, Datum und Koordinaten auf einer öffentlichen Karte, und dieselbe Stelle erneut zu öffnen baut genau diese Serie auf.
Das ersetzt die Meldung beim Ordnungsamt nicht, und wir stellen es auch nicht so dar. Es ist der Nachweis, der der Akte sonst fehlt.
Quellen
Was kostet illegale Müllentsorgung in Deutschland?
Bundesweit etwa 50 bis 10.000 Euro, aber die konkrete Höhe legt dein Bundesland fest. Die Spannweite ist groß: ein Pappteller kostet in Nordrhein-Westfalen 10 bis 25 Euro, fünf Autoreifen in Niedersachsen 1.000 bis 25.000 Euro.
Warum finde ich überall andere Zahlen?
Weil es sechzehn Bußgeldkataloge gibt. Die meisten Angaben stimmen, nur für ein anderes Bundesland. Verlässlich ist nur der Katalog deines Landes.
Darf ich meinen Sperrmüll an die Straße stellen?
Nur zu einem festen Abholtermin oder nach Anmeldung beim Entsorgungsbetrieb. Ohne Termin ist es eine illegale Ablagerung.
Soll ich den Müll selbst wegräumen?
Nicht bevor du ihn gemeldet und fotografiert hast, sonst ist der Nachweis weg. Fässer, geschlossene Säcke und alles, was Asbest oder Chemikalien enthalten könnte, fasst du gar nicht an.